Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Durch Natursteine Ates, im Folgenden "Verkäufer" genannt, bezüglich des Kaufs von Natursteinen, Fliesen, Badmobiliar, Tischen und anderen Produkten, die vom Verkäufer angeboten werden.


2. Vertragsschluss 
a) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop oder in anderen Verkaufskanälen des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. das Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab. 
b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt.


3. Preise und Zahlungsbedingungen 
a) Die Preise verstehen sich exkl der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
b) Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte oder andere vom Verkäufer akzeptierte Zahlungsmethoden erfolgen. 
c) Die Zahlung ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
d) Der Verkäufer ist berechtigt vom Käufer, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, insbesondere im Falle von selbst zu zahlenden Kreditkosten, bleibt vorbehalten
e) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug und Scheckprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen
f) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Käufer wird mit jeder Rechnung hierüber vom Verkäufer unterrichtet
g) Die angegebenen Preise sind unter Zugrundelegung der am Tage der Abgabe gültigen Materialpreise sowie Arbeitslöhne und sonstige Kosten als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer ermittelt. Abgabeerhöhungen, die auf gesetzlichen Vorschriften beruhen und die Waren in irgendeiner Weise verteuern, gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers.


4. Lieferung und Versand 
a) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. 
b) Die Versandkosten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt und sind vom Kunden zu tragen. 
c) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung oder Produktionsfertigstellung. Bei Engpässen aufgrund jeglicher Art kann der Verkäufer nicht in Haft genommen werden, auch wenn der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. Im Falle nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert hat. Erbrachte Gegenleistungen des Käufers sind zu erstatten. Bei Engpässen jeglicher Art ist der Verkäufer berechtigt Liefertermine zu verschieben. In diesem Fall sind die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die auf Lieferscheinen und Rechnungen gedruckt sind, aufgehoben. Wir übernehmen keine Haftung sollte aufgrund einer verzögerten Lieferung ein finanzieller Schaden entsteht.
d) Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer zusätzlich berechnet. Lieferung frei Bordsteinkante bedeutet, die Anlieferung mit LKW und Hebebühne inkl. Endladung frei Bordsteinkante.
e) Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen, Transportmöglichkeiten usw., befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

f) Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.


5. Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.


6. Rückgaberecht 
a) Überprüfungspflicht des Käufers: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen. Etwaige Mängel oder Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe der Beanstandungen mitzuteilen.
b) Frist für Mängelrüge: Mängel oder Transportschäden müssen dem Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden. Die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge reicht zur Fristwahrung aus.
c) Folgen verspäteter Mängelrüge: Erfolgt die Mängelrüge nicht innerhalb der genannten Frist, so gilt die Ware als genehmigt und der Kunde verliert seine Ansprüche auf Gewährleistung.
e) Gewährleistungsansprüche: Bei berechtigter Mängelrüge stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gemäß den Bestimmungen des österreichischen ABGB zu.
f) Beweislastumkehr: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen ABGB gilt bei Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung auftreten, eine Beweislastumkehr zugunsten des Kunden. Der Verkäufer hat demnach zu beweisen, dass die Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vorlagen.
g) Ausschluss der Mängelhaftung: Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung, es sei denn, die Mängel sind unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt.
h) Keinen Anlass zur Reklamation gibt Bruch in handelsüblichen Grenzen. Dies kann bei Natursteinen vorkommen und ist normal. Kalkulieren Sie mit bis zu 3% Bruch und Ausschuss.
Bruch und Ausschusswaren können dennoch verwendet werden. Diese werden im Vorfeld aussortiert und sollten für Zuschnitte an Rändern Ecken und Einpassen verwendet werden.
Rechnen Sie zudem mit Verschnitt in der Höhe von 5-15%. Werkseitig getrommelte oder gebrochen Kanten und Ecken sind unregelmäßig in Form und Größe und unterliegen keiner Größenbeschränkung.  Kantenbrüche und Fehlstellen an Plattenrückseiten die nach dem Verlegen unsichtbar sind, sind nicht Reklamationswürdig
Bei Natursteinen wie Travertin, Kalkstein, Marmor, Basalt, Granit usw. können Einschlüsse, Adern, Risse, Löcher und Poren in verschiedener Häufigkeit, Größe, Richtung und Beschaffenheit auftreten. Diese Einschlüsse Aderungen, Risse, Löcher und Poren sind naturbedingt und können sich über die Zeit verändern. Allgemein können Natursteine sich im Laufe der Zeit optisch verändern. Spachtelungen (Poren Füllungen allgemein) können bei Travertin sich bedingt durch mechanische Belastung im Laufe der Zeit herauslösen. Dies ist auf Grund der Poren im Travertin materialtypisch und stellt daher keinen Mangel dar. Entsprechende Stellen können vor Ort vom Kunden nachgespachtelt werden. Spuren von Abrieb und Kratzspuren mit weniger als 1 mm Tiefe, die überwiegend auf das Verpacken und das Auspacken der Natursteine zurückzuführen sind, können auftreten. Später auftretende Kratzer die sich auf die Benutzung zurückführen lassen sind nicht Reklamationswürdig.

g) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität und Farbähnlichkeit. Bitte beachten Sie, dass Naturstein vielfältig ist und einzelne Musterstücke nur einen Anhaltspunkt geben können. Farbvariationen, Maserungen, Oberflächen, Kanten und sonstige Einflüsse sind natürlich und eine Besonderheit bei Natursteinen, die im Vergleich zur Lieferung keinen Grund zur Reklamation geben. Bei Material Lieferungen sind Vereinbarungsgemäß alle Natursteinwerkstücke, Platten, Fliesen, Mauersteine Sockel, Stufen, Fensterbänke usw. von Kiste zu Kiste, von Platte zu Platte bzw., von Werkstück zu Werkstück und innerhalb desselben, insbesondere zwischen Stufen und Bodenplatten auch große farblich und strukturell Unterschiede und Abweichungen - natursteinbedingt. Die Oberflächen sind im Bereich der Adern und Marmorierungen teilweise rissig und porös, so dass eine gleichmäßige Oberflächenstruktur nicht gewährleistet werden kann. Desweiteren müssen - falls erforderlich - die gesägten Kanten und Ecken an den Werkstücken sowie die Oberflächen im Bereich von Einschlüssen, Adern und Risse, Material-, Produkt - und Bearbeitungsbedingt, musterähnlich ausgebessert werden und sind deshalb nicht mangelhaft. Glanzunterbrechungen der geschliffenen oder polierten Oberflächen der Fertigwaren stellen keinen Mangel dar. Wandlungen oder Minderung aus den vorstehend aufgeführten Gründen ist ausgeschlossen, ebenso stellt dies keinen Grund zur Mängelrüge dar. Bewertungsmaßstab Allgemein: Alle von uns gelieferten Produkte wie Terrassenplatten, Blockstufen, Randsteine, Mauersteine, Treppenstufen, Natursteinfliesen und deren Zubehör sind als Baustoffe zu bewerten, die in großer Menge gefertigt werden. Es können nie der gleiche Bewertungsmaßstab wie zum Beispiel für eine Küchenarbeitsplatte oder Waschtischplatte zugrunde gelegt werden.


7. Datenschutz

 Der Verkäufer verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gänserndorf.


9. Schlussbestimmungen

 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 

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